FAQ

Was sind die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie?

Um eine ambulante Psychotherapie durchführen zu können, muss Gerne kläre ich im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden, ob die Behandlungsvoraussetzungen bei Ihnen bzw. Ihrem Kind/Jugendlichen gegeben sind.

Welche seelischen Erkrankungen werden behandelt?

Voraussetzung für die Behandlung aller genannten Erkrankungen ist, dass der ambulante therapeutische Rahmen haltbar ist.
Grundsätzlich können gemäß der Psychotherapie-Richtlinie folgende seelische Erkrankungen in der Praxis behandelt werden:
Den Schwerpunkt bilden Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, z.B. emotionale Störung mit Trennungsangst oder Geschwisterrivalität, Bindungsstörungen, ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, Tic- Störungen, nichtorganische Enuresis und Enkopresis.

Möglich ist auch eine Behandlung von affektiven Störungen (z.B. depressive Episoden), Angst- und Zwangsstörungen, somatoforme Störungen und dissoziative Störungen (z.B. somatoforme Schmerzstörung), Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung), Essstörungen, Schlafstörungen, sexuelle Funktionsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (z.B. Borderline Persönlichkeitsstörung).

Eine Behandlung von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen und Medikamente) kann nur erfolgen, wenn spätestens innerhalb der Anfangsphase der Psychotherapie eine Suchtmittelfreiheit erreicht wird.
Ebenfalls möglich ist eine Mitbehandlung seelischer Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe sowie schizophrene und affektive psychotische Störungen oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus), sofern der aktuelle Gesundheitszustand eine ambulante Behandlung erlaubt.

Wo sind die Grenzen ambulanter Psychotherapien?

Grundsätzlich können Patienten nur dann ambulant psychotherapeutisch behandelt werden, wenn sie den ambulanten psychotherapeutischen Rahmen halten können. Ausgeschlossen ist eine Behandlung bei akuter Selbstgefährdung (z.B. klare Selbstmordabsichten, lebensbedrohliches Untergewicht, gefährliche Selbstverletzungen) oder Fremdgefährdung (z.B. körperliche Gewalt gegen Andere, Verlust der Steuerungsfähigkeit). Hier ist eine Aufnahme in eine Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie bzw. Erwachsenenpsychiatrie angezeigt. Eine ambulante Behandlung akuter psychotischer Zustände und Manien ist nicht möglich, da hier psychiatrische Hilfe benötigt wird. Sollten Sie oder Ihr Kind davon betroffen sein, wenden Sie sich bitte zur weiteren Abklärung an die Vitos Ambulanz in Alsfeld (unter 18 Jahre) bzw. die Ambulanz des Eichhof- Klinikums in Lauterbach (ab 18 Jahre). Ambulante Psychotherapie ist nur möglich, wenn psychotherapeutische Sitzungen von Patienten und Eltern bzw. Bezugspersonen zuverlässig und regelmäßig wahrgenommen werden können. Ist dies aufgrund der seelischen Verfassung oder aus organisatorischen Gründen nicht möglich, ist eine ambulante Behandlung in einer Tagesklinik (z.B. Vitos Tagesklinik in Alsfeld) oder einer psychosomatischen Klinik eine Alternative. Ähnliches gilt, wenn die Therapiesitzungen immer wieder Patienten zu sehr aufwühlen oder mehrfach Kontakte außerhalb der vereinbarten Termine nötig werden. Das Konzept der ambulanten Psychotherapie sieht keine persönliche oder telefonische Erreichbarkeit der Therapeutin außerhalb vereinbarter Termine vor. Die telefonische Erreichbarkeit wird von der Praxisassistentin Frau Carle übernommen und dient der Terminvereinbarung sowie der Klärung organisatorischer Fragen. Die Zeit außerhalb Ihres Termins gehört anderen Patienten, Vor- und Nacharbeiten oder fällt nicht in die Arbeitszeit. Sollte eine Erreichbarkeit über die vereinbarten Sitzungen hinaus benötigt werden, ist eine ambulante Psychotherapie nicht geeignet.

Mit welchen seelischen Problemen kann man in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen?

Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene kommen aus unterschiedlichsten Gründen in die psychotherapeutische Sprechstunde. Möglicher Anlass kann sein:
  • familiäre Probleme (z.B. Geschwisterrivalität, Probleme nach Trennung und Scheidung, anklammerndes Verhalten, aufsässiges Verhalten, Verweigerungshaltung, Rückzug von der Familie, intensive Streitigkeiten mit den Eltern, Vernachlässigung, körperliche oder seelische Erkrankung eines Elternteils)
  • schulische oder berufliche Probleme (z.B. Konzentrationsschwierigkeiten, Leistungsversagen, Schulverweigerung, Mobbing, häufige Konflikte mit Lehrern oder Mitschülern, Prüfungsängste, Schulangst, Motivationsprobleme)
  • körpernahe Probleme (z.B. Einnässen, Einkoten, Bauch- oder Kopfschmerzen ohne medizinische Ursache, Schlafstörungen, Schwierigkeiten bei der Akzeptanz chronischer körperlicher Erkrankungen)
  • Probleme nach kritischen Lebensereignissen (z.B. Gewalterfahrungen, sexuelle Übergriffe, Unfälle, Tod oder schwere Krankheit von Bezugspersonen, konflikthafte Trennungen und Scheidungen, Verlusterlebnisse)
  • zwischenmenschliche Probleme (z.B. sozialer Rückzug, häufige Konflikte mit Gleichaltrigen, soziale Ängste, Beziehungsprobleme, Bindungsprobleme, fehlende oder problematische Sozialkontakte, Aggressivität, Lügen oder Stehlen, übertriebene Selbstdarstellung, problematisches Sexualleben, fehlendes Vertrauen in Andere, interkulturelle Probleme)
  • Probleme mit sich selbst (z.B. fehlende schulische oder berufliche Orientierung, Selbstwertprobleme, Ablehnung des eigenen Körpers, Probleme mit der eigenen Sexualität, Identitätskrisen, Einsamkeit)
  • Ängsten (z.B. Trennungsangst, Angst vor besonders engen Räumen oder offenen Plätzen, Angst vor bestimmten Tieren, Panikattacken) oder Zwängen (z.B. Wasch-, Zähl-, Grübelzwang)
  • Probleme mit der Stimmung (z.B. dauerhaft gedrückte Stimmung, Stimmungsschwankungen, ständige Gereiztheit, Emotionslosigkeit) und dem Antrieb (z.B. Antriebslosigkeit, Unruhe, leichte Ermüdbarkeit)
  • Probleme mit dem Verhalten (z.B. selbstverletzendes, risikoreiches, antisoziales Verhalten, problematisches Essverhalten, problematischer Medienkonsum, „Helfersyndrom“)
Die Liste ist selbstverständlich nicht vollständig, auch vergleichbare Probleme können ein Vorstellungsanlass in der psychotherapeutischen Sprechstunde sein. In einigen Fällen wird sich im Verlauf der Sprechstunden herausstellen, dass sich die Probleme ohne Psychotherapie lösen lassen. Dann erfolgt ein Hinweis auf beratende Angebote (z.B. Erziehungsberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Suchtberatung) oder die Jugendhilfe. Die Möglichkeiten jedes Einzelnen und jeder Familie werden zusammen ausgelotet und nur dort eine Psychotherapie empfohlen, wo sie auch nötig und sinnvoll ist. Wenn Sie an einer psychotherapeutischen Sprechstunde interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis?

Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen, ambulante Psychotherapie, Arbeit mit Eltern und Bezugspersonen, Akutbehandlung und Videosprechstunde. Auch Gespräche nach Abschluss der Psychotherapie werden übernommen. Dazu ist es notwendig, zu Beginn jedes Quartals eine gültige Versichertenkarte (Elektronische Gesundheitskarte) vorzulegen. Eine Überweisung zur Psychotherapie ist für gesetzlich Versicherte nicht notwendig. Es werden auch keine Zuzahlungen fällig. Ob privat Versicherte eine Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie erhalten bzw. in welcher Höhe und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von der privaten Krankenversicherung und vom gewählten Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Wir rechnen für privat Versicherte gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) mittels Privatrechnung ab. Möglich ist auch eine Behandlung für Selbstzahler. In diesem Fall sind Sie unabhängig von Vorgaben der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie erhalten dann eine Privatrechnung gemäß GOP. Manchmal übernehmen auch andere Kostenträger (z.B. Beihilfe) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, nutzen Sie bitte die telefonische Erreichbarkeit. Frau Carle hilft Ihnen gerne weiter.

Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

Ich arbeite auf Basis der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Deren Grundannahme ist, dass aktuelle seelische Probleme mit der Lebensgeschichte eines Menschen zusammenhängen, also mit unbewussten inneren Konflikten oder seelischen Entwicklungsdefiziten, die aufgrund ungünstiger äußerer Lebensbedingungen entstanden sind. Entsprechend lassen sich seelische Probleme lösen, indem man die inneren Konflikte bearbeitet und seelische Entwicklungsdefizite aufholt.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein Arbeiten in und an Beziehungen. Das kann im Gespräch geschehen, aber auch im Spiel und kreativen Ausdruck. In den Therapiestunden wird je nach Alter und persönlichen Vorlieben geredet, gemalt, gebastelt, getanzt, Musik gemacht, gelesen, gespielt, geturnt, getobt und gelacht.

Welche anderen Psychotherapieverfahren gibt es?

Als Richtlinien- Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte sind neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie zugelassen.

In der analytischen Psychotherapie steht noch stärker als in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie das Erkennen und Bewusst machen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern im Vordergrund. Gearbeitet wird in der Regel mit mehreren Sitzungen pro Woche und in Form einer Langzeittherapie.

Die Verhaltenstherapie nimmt an, dass die Ursache der Beschwerden in Lernprozessen liegt, die zu ungünstigen Denk- und Verhaltensmustern geführt haben. Entsprechend werden in der Therapie diese Muster identifiziert und systematisch verändert. Mittels Übungen, Plänen und Hausaufgaben wird zu einer aktiven Veränderung des Handelns, Denkens und Fühlens angeleitet. Die Bezugspersonen sind oft als eine Art „Co- Therapeuten“ eingebunden. Üblich sind wöchentliche Sitzungen, häufig genügt eine Kurzzeittherapie zur Besserung der Beschwerden.

Neuerdings ist auch die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche ein Verfahren, für das die Kosten von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Die systemische Therapie geht davon aus, das Kinder bzw. Jugendliche lediglich Symptomträger eines nicht gut funktionierenden Systems sind. Entsprechend wird das System (i.d.R. die ganze Familie) behandelt Bei der Therapeutenwahl ist für die Kostenübernahme darauf zu achten, dass der systemische Therapeut über eine Approbation verfügt. Ohne Approbation müssen die Kosten selbst getragen werden.

Außerhalb der durch die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Richtlinien- Psychotherapie gibt es noch weitere Verfahren, die sinnvoll sind. Darunter fällt z.B. die Gesprächspsychotherapie, Hypnotherapie oder systemische Therapie von KollegInnen ohne Approbation. Zu nennen sind hier auch körperpsychotherapeutische Ansätze, die verstärkt das Körpererleben in die Lösung der Probleme einbeziehen.

Therapeuten in diesen Therapieverfahren haben ein unterschiedliches Ausmaß an Selbsterfahrung und Ausbildungsumfang, verschiedene berufliche Hintergründe und fachliche Kompetenzen. Es empfiehlt sich, bei der Auswahl eines Therapeuten darauf zu achten. Da diese Therapieverfahren nicht als Richtlinientherapie anerkannt sind, müssen die Kosten dafür in der Regel selbst getragen werden. Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, erfragen Sie bitte dort.“