FAQ

Was sind die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie?

  • Um eine ambulante Psychotherapie durchführen zu können, muss
  • eine wöchentliche oder 14-tägige regelmäßige Sitzungen für die Patienten realisierbar sein, in den Schulferien kann pausiert werden. Bezugspersonen sollten ebenfalls regelmäßig Termine wahrnehmen können, mindestens monatlich.

  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Belastendem und Schwierigem muss gegeben sein (z.B. bei sozialen Ängsten sich in sozialen Kontakt begeben, bei Traumafolgen sich mit dem Erlebten auseinandersetzen, unangenehme Gefühle und Gedanken zulassen, auf schädigendes Verhalten verzichten)

  • die Bereitschaft, Veränderungen in schädlichen Gewohnheiten und Denkweisen vorzunehmen, vorhanden sein

  • eine ambulant behandelbare seelische Erkrankung vorliegen
  • der ambulante psychotherapeutische Rahmen eingehalten werden können
  • bei Minderjährigen die Zustimmung aller Sorgeberechtigter vorliegen.

Gerne kläre ich im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden, ob die Behandlungsvoraussetzungen bei Ihnen bzw. Ihrem Kind/Jugendlichen gegeben sind. Eine Akutbehandlung ist eine Alternative, da sind die Voraussetzungen weniger hoch.

Welche seelischen Erkrankungen werden behandelt?

Voraussetzung für die Behandlung aller genannten Erkrankungen ist, dass der ambulante therapeutische Rahmen haltbar ist.
Grundsätzlich können folgende seelische Erkrankungen in der Praxis behandelt werden:
Den Schwerpunkt bilden Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, z.B. emotionale Störung mit Trennungsangst oder Geschwisterrivalität, Bindungsstörungen, ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, Tic- Störungen, nichtorganische Enuresis und Enkopresis.

Möglich ist auch eine Behandlung von affektiven Störungen (z.B. depressive Episoden), Angst- und Zwangsstörungen, somatoforme Störungen und dissoziative Störungen (z.B. somatoforme Schmerzstörung), Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung), Essstörungen, Schlafstörungen, sexuelle Funktionsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (z.B. Borderline Persönlichkeitsstörung).

Eine Behandlung von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen und Medikamente) kann nur erfolgen, wenn spätestens innerhalb der Anfangsphase der Behandlung eine Suchtmittelfreiheit (ärztliches Attest nötig) erreicht wird.
Ebenfalls möglich ist eine Mitbehandlung seelischer Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe sowie schizophrene und affektive psychotische Störungen oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus), sofern der aktuelle Gesundheitszustand eine ambulante Behandlung erlaubt.

Wo sind die Grenzen ambulanter Psychotherapien?

Grundsätzlich können Patienten nur dann ambulant psychotherapeutisch behandelt werden, wenn sie den ambulanten psychotherapeutischen Rahmen halten können. Das gilt auch für Akutbehandlung, übende Verfahren und die psychotherapeutische Grundversorgung in der Gruppe.

Ausgeschlossen ist eine Behandlung bei akuter Selbstgefährdung (z.B. klare Selbstmordabsichten, lebensbedrohliches Untergewicht, gefährliche Selbstverletzungen) oder Fremdgefährdung (z.B. körperliche Gewalt gegen Andere, Verlust der Steuerungsfähigkeit). Hier ist eine Aufnahme in eine Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie bzw. Erwachsenenpsychiatrie angezeigt. Eine ambulante Behandlung akuter psychotischer Zustände und Manien ist nicht möglich, da hier psychiatrische Hilfe benötigt wird. Sollten Sie oder Ihr Kind davon betroffen sein, wenden Sie sich bitte zur weiteren Abklärung an die Vitos Ambulanz in Alsfeld (unter 18 Jahre) bzw. die Ambulanz des Eichhof- Klinikums in Lauterbach (ab 18 Jahre).

Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung ist nur möglich, wenn vereinbarte Einzel-, Gruppen- und Familien- Sitzungen von Patienten und Eltern bzw. Bezugspersonen zuverlässig und regelmäßig wahrgenommen werden können. Ist dies aufgrund der seelischen Verfassung oder aus organisatorischen Gründen nicht möglich, ist eine ambulante Behandlung in einer Tagesklinik (z.B. Vitos Tagesklinik in Alsfeld) oder einer psychosomatischen Klinik eine Alternative.

Das Konzept der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung sieht keine persönliche oder telefonische Erreichbarkeit der Therapeutin außerhalb vereinbarter Termine vor. Die telefonische Erreichbarkeit wird von der Praxisassistentin Frau Carle übernommen und dient der Terminvereinbarung sowie der Klärung organisatorischer Fragen. Sollte eine Erreichbarkeit über die vereinbarten Sitzungen hinaus benötigt werden, ist eine ambulante Psychotherapie nicht geeignet.

Mit welchen seelischen Problemen kann man in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen?

Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene kommen aus unterschiedlichsten Gründen in die psychotherapeutische Sprechstunde. Möglicher Anlass kann sein:
  • familiäre Probleme (z.B. Geschwisterrivalität, Probleme nach Trennung und Scheidung, anklammerndes Verhalten, aufsässiges Verhalten, Verweigerungshaltung, Rückzug von der Familie, intensive Streitigkeiten mit den Eltern, Vernachlässigung, körperliche oder seelische Erkrankung eines Elternteils)
  • schulische oder berufliche Probleme (z.B. Konzentrationsschwierigkeiten, Leistungsversagen, Schulverweigerung, Mobbing, häufige Konflikte mit Lehrern oder Mitschülern, Prüfungsängste, Schulangst, Motivationsprobleme)
  • körpernahe Probleme (z.B. Einnässen, Einkoten, Bauch- oder Kopfschmerzen ohne medizinische Ursache, Schlafstörungen, Schwierigkeiten bei der Akzeptanz chronischer körperlicher Erkrankungen)
  • Probleme nach kritischen Lebensereignissen (z.B. Gewalterfahrungen, sexuelle Übergriffe, Unfälle, Tod oder schwere Krankheit von Bezugspersonen, konflikthafte Trennungen und Scheidungen, Verlusterlebnisse)
  • zwischenmenschliche Probleme (z.B. sozialer Rückzug, häufige Konflikte mit Gleichaltrigen, soziale Ängste, Beziehungsprobleme, Bindungsprobleme, fehlende oder problematische Sozialkontakte, Aggressivität, Lügen oder Stehlen, übertriebene Selbstdarstellung, problematisches Sexualleben, fehlendes Vertrauen in Andere, interkulturelle Probleme)
  • Probleme mit sich selbst (z.B. fehlende schulische oder berufliche Orientierung, Selbstwertprobleme, Ablehnung des eigenen Körpers, Probleme mit der eigenen Sexualität, Identitätskrisen, Einsamkeit)
  • Ängsten (z.B. Trennungsangst, Angst vor besonders engen Räumen oder offenen Plätzen, Angst vor bestimmten Tieren, Panikattacken) oder Zwängen (z.B. Wasch-, Zähl-, Grübelzwang)
  • Probleme mit der Stimmung (z.B. dauerhaft gedrückte Stimmung, Stimmungsschwankungen, ständige Gereiztheit, Emotionslosigkeit) und dem Antrieb (z.B. Antriebslosigkeit, Unruhe, leichte Ermüdbarkeit)
  • Probleme mit dem Verhalten (z.B. selbstverletzendes, risikoreiches, antisoziales Verhalten, problematisches Essverhalten, problematischer Medienkonsum, „Helfersyndrom“)
Die Liste ist selbstverständlich nicht vollständig, auch vergleichbare Probleme können ein Vorstellungsanlass in der psychotherapeutischen Sprechstunde sein. In einigen Fällen wird sich im Verlauf der Sprechstunden herausstellen, dass sich die Probleme ohne Psychotherapie lösen lassen. Dann erfolgt ein Hinweis auf beratende Angebote (z.B. Erziehungsberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Suchtberatung) oder die Jugendhilfe. Die Möglichkeiten jedes Einzelnen und jeder Familie werden zusammen ausgelotet und nur dort eine Psychotherapie empfohlen, wo sie auch nötig und sinnvoll ist. Wenn Sie an einer psychotherapeutischen Sprechstunde interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Wer übernimmt die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis?

Für gesetzlich und privat Versicherte übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen, ambulante Psychotherapie, Arbeit mit Eltern und Bezugspersonen, Akutbehandlung und psychotherapeutische Grundversorgung in der Gruppe. Auch Gespräche nach Abschluss der Psychotherapie werden übernommen. Dazu ist es notwendig, zu Beginn jedes Quartals eine gültige Versichertenkarte (Elektronische Gesundheitskarte) vorzulegen. Eine Überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig. Es werden auch keine Zuzahlungen fällig.

Möglich ist auch eine Behandlung für Selbstzahler. In diesem Fall sind Sie unabhängig von Vorgaben der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie erhalten dann eine Privatrechnung gemäß GOP. 

Manchmal übernehmen auch andere Kostenträger (z.B. Beihilfe) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.

Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, nutzen Sie bitte die telefonische Erreichbarkeit. Frau Carle hilft Ihnen gerne weiter.

Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

Ich arbeite auf Basis der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Deren Grundannahme ist, dass aktuelle seelische Probleme mit der Lebensgeschichte eines Menschen zusammenhängen, also mit unbewussten inneren Konflikten oder seelischen Entwicklungsdefiziten, die aufgrund ungünstiger äußerer Lebensbedingungen entstanden sind. Entsprechend lassen sich seelische Probleme lösen, indem man die inneren Konflikte bearbeitet und seelische Entwicklungsdefizite aufholt. Möglich ist sowohl Kurzzeit- (bis 24 Sitzungen), als auch Langzeittherapie (bis 190 Sitzungen, jeweils plus Bezugspersonen- Termine).

In den Therapiegruppen kommen überwiegend interaktionelle und mentalisierungsfördernde Methoden zum Einsatz. Die Wechselseitigkeit im zwischenmenschlichen Kontakt wird im geschützten Raum erlebbar, eigene Veränderungen können so intensiv begleitet und gefördert werden. Die Balance zwischen Individualität und Zugehörigkeit kann immer wieder neu in der Gruppe gefunden werden. Jugendliche und junge Erwachsene werden darin unterstützt, über ihr inneres Erleben zu sprechen, eigene Annahmen über sich und andere zu überprüfen und das eigene Denken und Handeln zu reflektieren.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein Arbeiten in und an Beziehungen. Das kann im Gespräch geschehen, aber auch im Spiel und kreativen Ausdruck. Damit die Therapie hilfreich sein kann, ist es wichtig, in der therapeutischen Beziehung zu bleiben, auch wenn es mal schwierig miteinander wird. Es braucht Mut, unangenehme Zustände im Zusammenhang mit der Therapie anzusprechen. Genau darin liegt jedoch die Chance einer Psychotherapie: Das reale Erlebnis, Konflikte gemeinsam lösen zu können und trotz Kritik am Anderen oder sich selbst in Verbindung bleiben zu können ist die zentrale und korrigierende Erfahrung einer tiefenpsychologischen Therapie.

Welche anderen Psychotherapieverfahren gibt es?

Als Therapieverfahren für gesetzlich und privat Krankenversicherte sind neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie die analytische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie zugelassen.

In der analytischen Psychotherapie steht noch stärker als in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie das Erkennen und Bewusst machen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern im Vordergrund. Gearbeitet wird in der Regel mit mehreren Sitzungen pro Woche und in Form einer Langzeittherapie (50-300 Sitzungen plus Sitzungen für Bezugspersonen).

Die Verhaltenstherapie nimmt an, dass erlernte ungünstige Verhaltens- und Denkmuster für die Beschwerden verantwortlich sind. Mittels Übungen, Plänen und Hausaufgaben wird ganz praktisch an diesen ungünstigen Mustern gearbeitet zu einer aktiven Veränderung des Denkens und Verhaltens angeleitet. Die Bezugspersonen sind oft als eine Art „Co- Therapeuten“ eingebunden. Üblich sind wöchentliche Sitzungen, häufig genügt eine Kurzzeittherapie (bis 24 Sitzungen plus Sitzungen für Bezugspersonen) zur Besserung der Beschwerden.

Neuerdings ist auch die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche ein Verfahren, für das die Kosten übernommen werden, sofern es sich um approbierte Therapeuten handelt. Die systemische Therapie geht davon aus, dass wir alle Teile von sich selbst organisierenden sozialen Systemen (z.B. einer Familie, Schulklasse) sind und Beschwerden dadurch entstehen, dass sich dadurch äußerlich ungünstige Beziehungs- Konstellationen und innerlich wenig hilfreiche Fühl-Denk-Verhaltensmuster entwickelt haben. Entsprechend wird darauf hingearbeitet, dass sich das Bezugssystem neu organisiert und günstigere Beziehungen und Muster entstehen können. Gearbeitet wird meist im 14-tägigen Rhythmus, manchmal auch in monatlichen Doppelsitzungen mit der ganzen Familie. Der Umfang beträgt 12-36 Sitzungen. Ich befinde mich gerade im Anerkennungsverfahren als systemische Psychotherapeutin, daher kann ich eine Behandlung unter Supervision (Fallbesprechungen durch erfahrene Kollegen) anbieten.

 

Außerhalb der durch die Krankenkassen finanzierten Richtlinien- Psychotherapie gibt es noch weitere Verfahren, die sinnvoll sind. Darunter fällt z.B. die Gesprächspsychotherapie, Hypnotherapie oder Körperpsychotherapie, aber auch Musik-, Kunst-, Tanz- oder Reittherapie. In psychosomatischen Kliniken sind diese Therapieformen häufig ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes, die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Selbständige Therapeuten in diesen Therapieverfahren haben ein unterschiedliches Ausmaß an Selbsterfahrung und Ausbildungsumfang (zum Vergleich für Approbierte: Studium der Psychologie oder Pädagogik plus Ausbildung im Umfang von 4.200 Stunden, davon 200 Stunden Selbsterfahrung), verschiedene berufliche Hintergründe und fachliche Kompetenzen. Es empfiehlt sich, bei der Auswahl eines Therapeuten darauf zu achten. Da diese Therapieverfahren nicht als Richtlinientherapie anerkannt sind, müssen die Kosten dafür selbst getragen werden.

Wie lange ist die Wartezeit?

Wir bemühen uns, Ihnen/Dir zeitnah einen Termin zum Erstgespräch anzubieten. Termine dafür halten wir am Vormittag frei. Kurzfristig wird gelegentlich ein Termin am Nachmittag frei, den Frau Carle dann auch für ein Erstgespräch anbieten würde. Weitere Psychotherapeutische Sprechstunden können direkt nach dem Erstgespräch begonnen werden, sofern wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entschieden haben. Termine hierfür haben wir am Vormittag und Mittag reserviert. Manchmal können Sie von kurzfristig frei werdenden Terminen am Nachmittag oder Abend profitieren. Eine Akutbehandlung kann ohne Wartezeit nach den psychotherapeutischen Sprechstunden starten, wenn Sie sich Zeit für die Behandlungstermine (mehrfach wöchentlich bis zu einmal pro Monat, abhängig von der Behandlungsplanung) nehmen können. Zeitfenster hierfür sind am Vormittag, Mittag und Nachmittag reserviert, bei kurzfristig verfügbaren Terminen ist gelegentlich ein Termin nach 17 Uhr möglich. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz richtet sich nach Ihren/Deinen Wünschen und zeitlichen Möglichkeiten. In der Gruppentherapie ist nach Bewilligung durch die Krankenkasse fast immer sofort ein Therapieplatz am Nachmittag oder frühen Abend frei. Auch eine Einzeltherapie kann manchmal zeitnah nach Bewilligung starten, wenn Ihnen/Dir wöchentliche oder 14-tägige Termine am Vormittag, Mittag oder Nachmittag möglich sind. Einen dauerhaften Einzeltherapietermin nach 17 Uhr kann ich nicht zusagen. Eine Kombibehandlung für Jugendliche/junge Erwachsene ist dann eine Option, wenn ausschließlich späte Termine in Frage kommen. Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Psychotherapie sind Angebote des Gesundheitswesens mit Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Krankenversicherung, die der Abklärung und Behandlung psychischer Erkrankungen dienen. Die Behandlungszeiten in meiner Praxis mit halbem Versorgungsauftrag sind branchenüblich. Sollten Sie sich einen gelegentlichen Termin in den Spätnachmittags- bzw. Abendstunden vorstellen, handelt es sich vermutlich eher um Coaching, Beratung oder Selbsterfahrung. Gerne komme ich Ihren Terminvorstellungen entgegen im Rahmen meiner Angebote für Selbstzahler.