Psychotherapeutische Sprechstunde
Haben Sie den Verdacht, Ihr Kind könnte seelische Probleme haben oder wurden Sie von Anderen darauf hingewiesen? Sorgst Du Dich um Deine seelische Gesundheit und möchtest mit jemandem darüber sprechen? Dann ist es sinnvoll, diese Fragen in einem psychotherapeutischen Erstgespräch zu klären. Dazu braucht es keine Überweisung und keine gesicherte Diagnose, der Verdacht reicht aus. Jugendliche ab 15 Jahren können auch ohne Wissen ihrer Eltern ein Erstgespräch wahrnehmen, sofern sie gesetzlich versichert sind.
In meiner Praxis sind Terminvereinbarungen telefonisch mit Frau Carle oder online über die Terminservicestelle möglich. Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin anzubieten.
Im Erstgespräch sprechen wir über den Anlass des Gesprächs, die Wünsche und Erwartungen, Probleme und mögliche Lösungen. Wir lernen uns gegenseitig kennen und überprüfen, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Falls nicht, erfahren Sie, wo Sie am ehesten das finden können, was Sie suchen. Ich nehme mir 50min Zeit.
Wer an dem Erstgespräch teilnehmen soll, hängt vom Alter der Patienten und der jeweiligen Situation ab. Wenig zielführend erscheint es, wenn Kinder zum Erstgespräch alleine kommen, ab dem Jugendalter liegt das in Ihrem Ermessen als Eltern. Wenn Sie Ihr Kind nicht mit zum Erstgespräch bringen wollen oder Jugendliche einer Teilnahme nicht zustimmen, können Sie den Termin auch als Elterngespräch wahrnehmen. Eine Teilnahme beider Eltern ist möglich, aber nicht notwendig. Sollten Sie als Sorgeberechtigte/r oder Patient über 18 Jahre weitere Bezugspersonen (z.B. Großeltern, Betreuer, Partner) mitbringen wollen, steht Ihnen das frei.
Wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, sind bis zu 4 weitere psychotherapeutische Sprechstunden möglich. Wer diese Sprechstunden wahrnimmt (Patient, Elternteil, ganze Familie) besprechen wir gemeinsam im Erstgespräch. Die weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden dienen der Klärung des Anliegens, einer ersten diagnostischen Abklärung und der Entwicklung einer individuellen Lösung für Sie/Dich und die aktuelle Situation. Ob eine ambulante Behandlung in meiner Praxis zielführend erscheint oder andere Optionen eher sinnvoll sind, legen wir im Rahmen der Sprechstunden- Phase fest.
Psychotherapeutische Grundversorgung
Viele Familien, Jugendliche und junge Erwachsene suchen zwar Hilfe für ihre Situation, wollen aber vorrangig selbst versuchen, die Probleme wieder in den Griff zu bekommen. Eine Psychotherapie erscheint inhaltlich übertrieben und ist manchmal organisatorisch auch nicht leistbar. In manchen Fällen lässt die gesicherte Diagnose noch auf sich warten, ein Behandlungsangebot sollte dennoch frühzeitig starten. Für diese Situationen biete ich im Rahmen der psychotherapeutischen Grundversorgung mit der Eltern- Kind- Gruppe (wöchentlich nachmittags) für Familien mit Kindern und mit dem Mental Health Club (monatlich abends) für Jugendliche und junge Erwachsene Hilfe zur Selbsthilfe an. Gearbeitet wird in Kleingruppen (3-9 Teilnehmer) und es besteht für alle Beteiligten Schweigepflicht. Nach einer Empfehlung für diese Gruppen im Rahmen des Erstgespräches können Sie sich für die jeweiligen Angebote anmelden. Wenn eine spätere Psychotherapie als Gruppen- oder Kombibehandlung angedacht ist, empfiehlt es sich, im Rahmen des Mental Health Club erste Gruppenerfahrungen zu sammeln.
Akutbehandlung
Oft sind seelische Probleme so belastend und schränken den Alltag so stark ein, dass zugrundeliegende Probleme dahinter zurückstehen und die eigentliche Psychotherapie erst einmal warten muss. Dennoch geht es den Betroffenen schlecht und sie suchen nach Unterstützung in dieser schwierigen Phase. In diesem Fall eignet sich eine psychotherapeutische Akutbehandlung. Sie dient der Stabilisierung und Krisenintervention und umfasst insgesamt maximal 15 Sitzungen für Patient und Bezugspersonen. Die Behandlungsplanung stimmen wir gemeinsam auf das Anliegen, die Situation und die Möglichkeiten ab, die Regelungen der Akutbehandlung lassen uns da Spielraum (z.B. Doppelsitzungen, längere oder kürzere Abstände zwischen den Sitzungen). In den Behandlungsplan der Akutbehandlung integrieren wir im Bedarfsfall übenden Verfahren zur Entspannung, Selbstwahrnehmung und Selbststabilisierung. Sollte eine stationäre Behandlung oder Reha- Maßnahme notwendig werden, wird die Akutbehandlung unterbrochen und bei Bedarf nach dem Klinikaufenthalt fortgesetzt.
Ambulante Akutbehandlungen sind nur dann möglich, wenn die Behandlungsvoraussetzungen gegeben sind (z.B. Einhaltung des therapeutischen Rahmens, Absprachefähigkeit). Im Anschluss kann eine Psychotherapie durchgeführt werden, wenn in der Akutbehandlung ausreichende Stabilität erreicht wurde und die Behandlungsvoraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie erfüllt sind.
Eine Akutbehandlung kann direkt und ohne Wartezeit starten, wenn Sie sich die Zeit für die dafür notwendigen Behandlungstermine (i.d.R. am Vormittag/Nachmittag) nehmen können.
Übende Verfahren
Die Wirksamkeit von Übungen zur Selbstwahrnehmung, Entspannung und Achtsamkeit bei psychischen Problemen oder zur Prävention ist vielfach wissenschaftlich bewiesen. Dennoch fehlt oft das Durchhaltevermögen, diese Übungen in Eigenregie zuhause durchzuführen. Manchmal ist auch die Vielzahl der Angebote so unübersichtlich, dass es schwierig ist, für sich stimmige Übungen herauszufinden. Bei manchen psychischen Problemen (z.B. Traumatisierungen) wird von einer selbständigen Durchführung der Übungen abgeraten. Deshalb bieten wir in der Praxis begleitetes Üben dieser Methoden an und suchen gemeinsam für Sie/Dich passende Übungen aus. Wenn relative Kontraindikationen für übende Verfahren bestehen, begleiten wir bei den ersten Versuchen und unterstützen Ihre psychische Sicherheit.
Wir bieten Einzelsitzungen mit einer Dauer von jeweils 25min an. Während einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind übende Verfahren ausgeschlossen. Eine Behandlung mit übenden Verfahren kann ohne Wartezeit beginnen, wenn Sie sich am Vormittag oder Nachmittag dafür Zeit nehmen können. Termine vor oder nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder Akutbehandlung sind möglich.
Ambulante Psychotherapie
Kommen wir im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden, der Eltern- Kind- Gruppe bzw. dem Mental Health Club oder der Akutbehandlung zu der Entscheidung, dass eine regelmäßige (wöchentliche oder 14-tägige) und längerfristige ambulante Psychotherapie in meiner Praxis sinnvoll und erfolgversprechend ist, begleiten Frau Carle und ich Sie durch die Beantragung der Behandlung bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen klären wir die Therapievoraussetzungen (u.a. Diagnose, Umstellungsfähigkeit und Ziel/Fokus der Behandlung) und erarbeiten Ihr individuelles Behandlungskonzept. Dabei kann es sich um Gruppentherapie, Einzeltherapie oder eine Kombination aus beidem handeln. Probesitzungen für Jugendliche und junge Erwachsene in der gewünschten Gruppe werden geplant. Die vor Aufnahme einer Psychotherapie notwendige ärztliche Untersuchung (zum Ausschluss organischer Ursachen der Beschwerden) wird vorbesprochen. Art um Umfang der Einbindung von Bezugspersonen stimmen wir gemeinsam ab.
Bei gleichzeitig bestehenden körperlichen Problemen vernetze ich mich im Bedarfsfall mit den mitbehandelnden Ärzten. Wenn eine medikamentöse Mitbehandlung gewünscht ist, tausche ich mich im Bedarfsfall mit behandelnden Kinder- und Jugendpsychiatern aus. Soll ein Reha- oder Klinikaufenthalt Bestandteil des Gesamtkonzeptes sein, unterstütze ich bei Auswahl der Klinik, Beantragung oder Einweisung. Auch eine begleitende Ergotherapie kann manchmal im Rahmen des Behandlungskonzeptes Sinn machen und kann dann von mir verordnet werden. Hybride Therapiekonzepte mit Integration von geprüften digitalen Gesundheitsanwendungen unter therapeutischer Begleitung und eine sinnvolle Nutzung von Videosprechstunden können zum Einsatz kommen, wenn sie für die Behandlungssituation geeignet und zielführend sind.
Therapieplätze in den Gruppen sind meistens vorhanden, mit einer Wartezeit für eine Gruppentherapie ist nach Bewilligung durch die Krankenkasse nicht zu rechnen. Ob und wie lange Sie auf einen reinen Einzeltherapie- Platz warten müssen, hängt im Wesentlichen von Ihren zeitlichen Möglichkeiten ab.
Gruppentherapie
Jugendliche und junge Erwachsene sind häufig von Ängsten, Sorgen und Grübeleien geplagt. Die Themen reichen dabei von Leistungsdruck, Erwartungen anderer Menschen, Schönheitsidealen über schlechte Erfahrungen mit Gleichaltrigen im realen bzw. virtuellen Leben und Freundschafts- bzw. Beziehungsthemen bis zu Konflikten in der Familie und kritischen Lebensereignissen. Gemeinsam ist vielen ein unzureichendes Selbstwertgefühl. Hier ist es wohltuend zu erfahren, dass es auch anderen so geht und viele auf der Suche nach ihrem eigenen Weg sind, was nicht so leicht ist wie es auf den ersten Blick (besonders in soziale Netzwerke) aussieht. Eine Gruppentherapie bietet hier ideale Voraussetzungen, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und gleichzeitig die Erfahrung von Zugehörigkeit und Akzeptanz zu machen. Die Therapiegruppen finden wöchentlich bzw. 14-tägig am (Spät-)Nachmittag statt, Schulferien bleiben in der Regel frei. Alle Teilnehmenden haben selbstverständlich Schweigepflicht. Die Kleingruppen haben eine Größe von 3-9 Personen. In der Gruppe ist bei Vorliegen der Voraussetzungen sowohl Kurzzeit- als auch Langzeittherapie möglich, eine Akutbehandlung in Einzelsitzungen kann vorausgehen. Die aktuellen Gruppen mit Zeiten und freien Plätzen lassen sich unter Aktuelles finden. Eine Kombibehandlung mit Einzeltherapie ist möglich. Für Bezugspersonen wird ebenfalls eine Gruppe angeboten.
Wer sich langsam an die Gruppentherapie herantasten möchte, findet mit dem Mental Health Club ein geeignetes Angebot.
Kostenübernahme
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. für eine Psychotherapie die gesicherte Diagnose einer psychischen Erkrankung und hohe Erfolgswahrscheinlichkeit) übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für die oben genannten psychotherapeutischen Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 21 Jahre. Wenn Sie älter als 21 sind oder eher an persönlichem Wachstum und Selbsterfahrung, Konflikt- und Elterncoaching, Paar- und Sexualtherapie interessiert sind, kann ich auf Selbstzahler- Basis für Sie tätig werden.
Hybride Therapie und Videosprechstunde
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGas) sind inzwischen für viele psychische Erkrankungen verfügbar und bieten eine Behandlungsoption, wenn eine Psychotherapie aus organisatorischen oder persönlichen Gründen nicht leistbar erscheint. Das Manko dieser Apps ist für viele, dass ein Ansprechpartner für persönliche Gespräche fehlt. Ich integriere diese Apps bei Bedarf in ein Gesamtkonzept mit Gruppen- und Einzelsitzungen und ermögliche so eine begleitete Nutzung. Die meist verhaltenstherapeutisch ausgerichteten Programme ergänzen sinnvoll die tiefenpsychologische Psychotherapie. Stellt sich in den psychotherapeutischen Sprechstunden heraus, dass eine Psychotherapie angezeigt, aber organisatorisch nicht leistbar ist, kann die alleinige Behandlung per DiGa eine Behandlungsalternative darstellen. Voraussetzung für die Verordnung einer DiGa ist Volljährigkeit (Ausnahme bei einer Anwendung für Eltern von Kindern mit ADHS).
Können Einzel- und Gruppensitzungen nicht in Präsenz stattfinden (z.B. bei Mobilitätsproblemen, Krankheit, Terminkonflikten), kann es sinnvoll sein, sie als Videosprechstunde zu organisieren, statt die betreffende Sitzung ausfallen zu lassen. Abwesenden Elternteilen wird so ermöglicht, in die Bezugspersonen- Arbeit eingebunden zu sein. Benötigt wird ein Computer, Laptop oder Tablet mit Kamera, Mikrofon und Internetzugang sowie ein ungestörter Raum, um weitere Zuhörer/Zuschauer auszuschließen. Zum Einsatz kommt ein dafür zertifizierter Anbieter von Videosprechstunden, die Nutzung von Zoom, Teams oder WhatsApp ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Eine reine Video- Therapie hat sich nicht bewährt, die Videosprechstunde soll eine Alternative zum Stundenausfall bleiben.
Rezidivprophylaxe nach der Therapie
Gerade bei längeren Psychotherapien ist das Therapieende eine Phase, an der die Therapieerfolge drohen brüchig zu werden. Deshalb biete ich Patienten nach einer Langzeittherapie die Möglichkeit der Rezidivprophylaxe. Bis zu 2 Jahre nach Ende der regelmäßigen Therapiesitzungen können vereinzelt Termine nach Bedarf vereinbart werden, um die Erfolge zu sichern und die Integration der erworbenen Fähigkeiten im Alltag zu begleiten. Für ehemalige Teilnehmer der Gruppentherapie biete ich dazu gesonderte Feriengruppen in den Schulferien an.